
Transkulturalität
Eine transkulturelle, pluralistische Gesellschaft steht für die Koexistenz unterschiedlicher politischer Positionen, Interessen und Lebensstile, wobei das Nebeneinander und Miteinander von Individuen und Gruppen mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund von gegenseitiger Toleranz geprägt sein sollte.Solche Gesellschaftsformen können entweder entstehen, wenn sich kulturell unterschiedliche Gesellschaften zu einem grösseren sozialen und politischen System zusammenschliessen, wie etwa im Falle des "Aggregats" Schweiz mit vier Landessprachen, oder durch Einwanderung, welche weder gänzlich assimiliert wird noch sich in einem "melting pot" auflöst (Hoffmann-Novotny 1992). Damit geht ein kultureller Pluralismus einher, welcher sich dadurch auszeichnet, dass die Mitglieder solcher Gesellschaftsformen aus ihren jeweiligen unterschiedlichen "Wissensvorräten" und Wertvorstellungen schöpfen. Dies muss aber nicht zwangsläufig zu voneinander unabhängigen "Parallelgesellschaften" führen, da die Struktur (Gesetze, Verfassung etc.) des Nationalstaats einen gemeinsamen Rahmen garantieren kann.
Kritiker des plurikulturellen Zusammenlebens gehen oft von einem Kulturverständnis aus, nach welchem kulturelle Merkmale wie Religion und Sprache unwandelbare und dauerhafte Konstanten der Identität eines Menschen und von Gesellschaften darstellen, welche unvereinbar mit anderen kulturellen Hintergründen sind und Spannungen erzeugen (Skenderovic 2006). Solche Überzeugungen münden in Ausgrenzung und Angst machende Argumentationen, wonach die eigene "Volksidentität" dem Untergang geweiht sei und die Integration der Zugewanderten als unmöglich dargestellt wird (vgl. Fischer 1998).
Transkulturalität hingegen meint eine Form von Kultur, die einerseits nicht mehr auf einen Nationalstaat begrenzt und andererseits mit anderen (nationalen) Kulturen verknüpft ist (Hein 2006:59). So entsteht eine neue kulturelle Vielfalt, welche nationale Grenzen überschreitet, welche das Denken in Gegensätzen von Eigen- und Fremdkultur überwindet (Welsch 1995:1). In einer solchen Gesellschaft sollte es folglich für die Mehrheitsgesellschaft auch kein Problem darstellen, wenn Minderheiten ihre Eigenständigkeit innerhalb der geltenden Rechtsordnung pflegen und leben.
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